1. Aus (Regel 27.1)
 | Die Ausgrenze ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle. |

2. Wasserhindernisse (Regel 26)
 | sind durch gelbe Pfähle, seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfähle gekennzeichnet. |

3. Bewegliche Hemmnisse (Regel 24.1)
 | Steine im Bunker. |

4. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24.2)
 | alle Straßen und gekiesten Wege,
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 | alle Schutzhütten,
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 | alle Entfernungsmarkierungen und Hinweisschilder, Lorbeerbäume an der rechten Seite der Spielbahnen gelten als Entferungsmarkierungen. |

5. Boden in Ausbesserung (Regel 25.1)
 | Schnittguthaufen neben oder hinter den Grüns,
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 | Wasserablaufrinnen der Bunker,
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 | mit Kies aufgefüllte Drainagegräben, auch wenn sie nicht mit blauen Pfählen gekennzeichnet sind,
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 | vorübergehende, durch einen blauen Pfahl oder eine weiße Linie gekennzeichnete Flächen sind Boden in Ausbesserung, in dem nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung in Anspruch nehmen.
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 | Liegt der Ball auf einem Wintergrün, so muss der Spieler Erleichterung in Anspruch nehmen. |

6. Zum Bestandteil des Platzes sind erklärt:
 | alle Anpflanzungen inkl. künstlicher Vorrichtungen, keine straflose Erleichterung. |

7. Kurzbahnen
 | Die Kurzbahnen sind Übungsflächen. |

Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel: Lochverlust; Zählspiel: Zwei Schläge

Hinweis
Die Entfernungsmarkierungen sind Anfang Grün gemessen
100 m weiß / 150 m rot / 200 m gelb