Coronaschutzverordnung und eine Änderung der Interpretation

Heute erhielten wir die Nachricht vom LSB GVNRW, dass durch eine neue Auslegung der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.20 ein Einzelunterricht beim Trainer ab sofort nicht mehr möglich ist, auch wenn es sich um eine 1:1 Situation handelt.

Wir halten Euch weiter informiert.