Der Kreissportbund Herford informiert (nicht nur für Golfer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am vergangenen Freitag informierten wir Sie über die Neuerungen in der Corona-Schutzverordnung (Anhang) mit Gültigkeit ab 8.03.2021.

Wie Ihnen bekannt ist, kann in NRW Sport und Bewegung „unter freiem Himmel“ (CoronaSchVO § 9) für folgende Personen (wieder) ausgeübt werden:

  • Höchstens 5 Personen aus max. 2 verschiedenen Hausständen oder ausschließlich Personen des eigenen Hausstandes
  • Ausbildung im Einzelunterricht (mit Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in)
  • Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter von bis zu einschließlich 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • Räumlichkeiten: Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden oder Duschen ist weiterhin untersagt.
  • Reitsport: Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch weiterhin in geschlossenen Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei jedoch untersagt.

Es gab im organisierten Sport offensichtlich Unstimmigkeiten darüber, wie groß der Abstand zwischen den Personen bzw. Personengruppen mindestens sein muss, um die Vorgaben der Schutzverordnung einzuhalten.

Hier unsere Ergänzung für Ihre Planung: Trainierende einer Gruppe müssen während ihres Trainings einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten, während sie einen Mindestabstand von 5 m zu einer anderen Trainingsgruppe nicht unterschreiten dürfen.

 Darüber hinaus haben wir Informationen erhalten, dass es in der Stadt Bielefeld schon jetzt möglich sei, ein Mannschaftstraining unter Vorlage von negativen Corona-Schnelltests für Personen über 14 Jahre auszurichten. Unsere Nachfrage bei der Stadt Bielefeld hat ergeben, dass es sich hierbei um eine Fehlmeldung handelt. Diese Möglichkeit ist frühestens im vierten Öffnungsschritt ab dem 22.03.2021 geplant; dann jedoch abhängig von der 7-Tage-Inzidenz (<50 oder >50-100). Deshalb bleibt vorerst der zweite Öffnungsschritt (s. oben) in Nordrhein-Westfalen aktuell.