Sekretariat

Zur Vorbereitung auf den heiß ersehnten Restart unseres Clubs sind auch Veränderungen im Clubbüro notwendig geworden. Als festen Schutz für alle wurden Trennscheiben eingebaut.

 

Beschreibung der Registrierung bei Campo-Golf

Update 28.5.2020: Modifizierte Beschreibung der Registrierung bei Campo.

Update 14.5.2020: Unsere Tipps & Tricks zu Campo seht ihr hier: Tipps und Tricks

Update 10.5.2020: Campo hat mittlerweile eine Seite mir Fragen und Antworten aufgebaut. Die befindet sich hier: Campo Hilfe & Support

 

577 Mitglieder haben sich bereits vollständig in der Startzeitenbuchung von campo-Golf angemeldet. Das ist sehr bemerkenswert!!

Die Dunkelziffer soll auch noch wesentlich höher sein, aber diese Mitglieder haben ihre DGV-Nr wohl nicht eingetragen.

Wir haben trotz dieses Erfolges eine Handlungsanweisung geschrieben. Die könnt ihr hier lesen und auch runter laden.

30.4.2020: DGV Bulletin 18/2020

Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch, 6. Mai vertagt.


Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland
(Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Stand 4.5.2020, 00:00 Uhr)

Hier darf bereits wieder unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen Golf gespielt werden:
• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Rheinland Pfalz
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein (Das allgemeine Einreiseverbot nach SH zu touristischen Zwecken gilt ausdrücklich nicht (!) für die Ausübung kontaktarmer Sportarten!)
• Thüringen

Hier ist bereits eine Öffnung in Aussicht gestellt:
• Niedersachsen (Outdoor-Sport, wenn 1,5 Meter eingehalten, ab 6. Mai zulassen)

Hier müssen die Golfanlagen bis auf weiteres geschlossen bleiben, weitere Informationen sollen am 6. Mai folgen:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Hamburg
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen

Diese Liste wurde nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, der DGV übernimmt für die Inhalte keine Gewähr. Ihr Inhalt unterliegt eventuell Änderungen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und bei Ihren Landesgolfverbänden, ob und unter welchen Auflagen ein Spielbetrieb in ihrem Bundesland erlaubt sein mag.
Beachten Sie stets, dass die Zulassung des Spielbetriebs unter Auflagen erfolgen oder unter dem Vorbehalt erteilter Ausnahmegenehmigungen vor Ort stehen kann.


Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch kommender Woche, 6. Mai vertagt.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, die auf das Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin folgte, wurde darüber informiert, dass eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai fällt.

Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Grundlage wird das Konzept der Sportminister der Länder sein, das bereits der Bundesregierung vorliegt. In dieses Konzept sind auch sportartspezifische Leitlinien, wie die des Deutschen Golf Verbandes (DGV) und der dabei mit ihm kooperierenden weiteren Golfverbände eingeflossen.

Der DGV-Vorstand zwar hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung in der Kanzlerinnenrunde, auch Golf noch warten zu lassen, allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, „Stückwerk zu verhindern“. Dafür spricht auch, dass die Sportminister der Länder sich in ihrer Telefonkonferenz bereits am vergangenen Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden hatten.

Vor diesem Hintergrund wird darauf zu achten sein, ob beispielsweise die Erklärung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Sport im Freien ab den 4. Mai zulassen zu wollen, noch Bestand haben wird, gleiches gilt für den sächsischen Innenminister, der noch gestern erklärte, Vereinssport im Freien ab kommender Woche wieder zuzulassen.

Dies illustriert erneut, dass die wirklich endgültige Entscheidung letztlich Ländersache ist. Informieren Sie sich deshalb, ungeachtet des heute unbefriedigenden Ausgangs der Beratungen, auf der Internetseite Ihrer Landesregierung, ob es weiterführende Entscheidungen in den nächsten Tagen gibt. Im Anhang finden Sie zudem eine Liste mit dem Überblick über den zugelassenen Spielbetrieb nach Bundesländern, die auch am Wochenende regelmäßig aktualisiert wird.

 


Dies ist ein Auszug aus dem Bulletin 18/2020 des DGV

Zwischen 17 und 18

Was für einen riesigen Bunker haben sich die vom Ravensberger Land denn da ausgedacht?

So werden alle gedacht haben, die über unseren wunderschönen Platz spaziert sind.

Mitnichten Bunker!!

Eine wunderschöne große Blumenwiese entsteht dort wo einst ein hässliches Rough zwischen dem Grün der 17 und Abschlag der 18 lauerte.

Auch dank der großzügigen Spenden von 2 Mitgliedern konnten wir dieses Projekt durchführen und dort wird man am Ende einer Runde einen nicht nur schönen sondern vielleicht notwendigen versöhnlichen Ausblick haben.

Die Arbeiten sind abgeschlossen und wir warten jetzt auf das Werk der Natur.
Mit dem angefallenen Erdgut wurde der “Teich” der Übungsbahn 3 gefüllt. Hier entsteht jetzt ein anschaulicheres Hindernis.

Ausheben

Der ehemalige “Teich” an der Übungsbahn 3

Die beiden können immer gut besichtigen.

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Ein kleiner Nachsatz ist vielleicht notwendig. Die Blumenwiese ist eine Spielverbotszone (der Begriff ist ja selbsterklärlich)

22.4.2020: DGV Bulletin 17/2020

Liebe Mitglieder. Der DGV beschreibt in seinem neuest Bulletin eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen. Neben vielen Punkten worauf wir als Verantwortliche zu achten haben, schreibt er in einer Präambel folgendes, was uns sehr hoffnungsfroh stimmt:

Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland

In den zurückliegenden Tagen haben wir alle gemeinsam erlebt, was Föderalismus auch bedeuten kann: In einzelnen Bundesländern ist, unter strikter Einhaltung besonderer Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Hinblick auf COVID-19, ein (eingeschränkter) Golfspielbetrieb wieder möglich. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht aber weiterhin nur eine, sich allerdings konkretisierende, Wiedereröffnungsperspektive in den ersten Maitagen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, seit heute auch in Berlin und, so für die nächsten Tage angekündigt, kurzfristig auch in Bremen ist ein Spielbetrieb zugelassen. Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs dabei völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die „neue“ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann.

Fast täglich ergeben die Beratungen verschiedener staatlicher Gremien neue Hinweise für eine hoffentlich baldige Wiederaufnahme des Spiels insgesamt in Deutschland.

So hat am Montag erst die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Länder, in einer Telefonkonferenz über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg beraten.

Mit einer „geeinten Position“ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“.
Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.

In diesem Zusammenhang ist stets zu beachten, dass sich Regelungen in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung landesspezifisch unterscheiden können. Achten Sie in nächster Zeit deshalb, neben unseren aktuellen Informationen, ganz gezielt auch auf die Informationen Ihres Landesgolfverbandes.


Bitte beachtet auch die Corona bedingten temporären Änderungen der Regeln:
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie

Pressemitteilung des DGV vom 16.04.2020

Unverständnis über Regierungsentscheidung

Deutscher Golf Verband sieht weiteren Handlungsbedarf

Wiesbaden, 16. April 2020.
„Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder.

„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, bezieht Kobold eindeutig Position.

Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen.

„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland.

Startzeitenbuchung

Liebe Mitglieder,

wir möchten gut vorbereitet in die Zeit nach der Kontaktsperre gehen und hoffen, dass dann auch wieder das Golfspiel möglich sein wird. Andere Länder wie Dänemark, Norwegen und Tschechien machen es uns vor! Wir gehen auch sehr stark davon aus, dass dies zunächst nur unter strengen Auflagen möglich sein wird, wie beispielsweise mit festen Startzeiten, Begrenzungen der Anzahl der Spieler in einem Flight usw.

Wie wir Euch schon im Januar-Newsletter berichteten, haben wir uns für ein Startzeitenbuchungssystem von Campo-Golf entschieden.

Dieses System wird uns jetzt dabei helfen, die zu erwartenden, stark regulierenden Auflagen bestmöglich zu erfüllen.

Das Programm funktioniert sehr einfach und ist am PC per Browser und über Smartphones/Tablets als App bedienbar. Man muss sich nur einmal registrieren und das macht Ihr beim ersten Mal am Besten am PC.

Eine Anleitung für die Registrierung findet ihr hier.

Wie geht das?

Ruft https://www.campo-golf.de/ auf und registriert Euch (rechts oben in der Ecke >>>Registrieren).

Füllt bitte alle Daten inkl. Eures aktuellen Handicaps aus und ganz wichtig ist es, dass Ihr Eure DGV-Ausweisnummer (4422 xxxxxx) eintragt, die Ihr auf der Vorderseite Eurer DGV-Karte findet. Hierzu benötigt Ihr noch nicht die DGV-Karte für 2020, Ihr könnt die Daten der Karte aus 2019 nehmen!

Durch diese Nummer werdet Ihr als Mitglied unseres Clubs legitimiert. Das Sekretariat muss dies dann nur noch einmal bestätigen und Ihr könnt buchen (Hinweis: Ihr müsst einmal Eure E-Mail-Adresse bestätigen. Schaut dazu auch in den Spam-Ordner wegen der Bestätigungsmail). Buchen kann man über die Startseite, auf der Ihr dann einfach bei der Suche „Ravensberger Land“ eingebt.

Wir haben es zunächst so eingerichtet, dass Ihr für den Zeitraum bis 19.04. testweise Startzeiten buchen könnt, die natürlich nicht wahrgenommen werden können, da mindestens bis dahin die Kontakt- und Platzsperre gilt.  Ab dem 20.04. ist noch nichts buchbar, da wir noch nicht wissen, welche Auflagen wir erfüllen müssen!

Ihr könnt auch nach der Registrierung am PC die Anwendung als App auf Euer Smartphone und/oder Tablet laden. Diese gibt es für Android und iOS.

Bucht, storniert, ladet Eure Freunde ein, und probiert alles aus.

Das System bietet viele weitere Optionen, die wir Euch nach und nach vorstellen werden!

Wenn Ihr Fragen habt, so wendet Euch an info@gc-rl.de. Wir werden diese so schnell wie möglich (auch über Ostern) beantworten.

Also: Falls noch nicht geschehen, registriert Euch JETZT, damit wir gut vorbereitet in die Zeit nach der Golfabstinenz gehen können!

Bleibt gesund und passt auf Euch auf!

 

Ostergruß von Claus M. Kobold, Präsident Deutscher Golf Verband

Liebe Golfspielerinnen und Golfspieler,

an diesen Ostertagen wird uns besonders bewusst, wie sehr wir unseren geliebten Golfsport vermissen. Da ergeht es mir nicht anders wie Ihnen auch.

Natürlich ist uns allen völlig klar, dass die langfristige Sicherung der allgemeinen Gesundheit immer oberste Priorität hat – gerade in Zeiten einer Pandemie. Und zugleich spricht es für uns alle, dass wir als leidenschaftliche Golfspieler uns mit einer ebenso großen Leidenschaft dafür einsetzen, unseren Sport, den wir in der freien Natur ausüben, bald wieder betreiben können.

Egal ob Anfänger, Single-Handicapper, Mitglied der Jugendmannschaft, Super-Senior oder DGV-Präsident: Vielleicht tröstet es uns ein wenig, dass wir alle unter diesem „Golf-Entzug“ leiden. Zugleich fühlen wir mit unseren Pros, unserer Club-Gastronomie, dem Greenkeeping, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sekretariat, sowie mit allen Entscheidungsträgern von Golfclubs und Betreibergesellschaften. Es ist für sie eine wirtschaftlich äußerst schwere Zeit.

Dementsprechend haben wir, der Deutsche Golf Verband, jetzt den richtigen Zeitpunkt gesehen und uns an relevante Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewendet, also Bundes- und Landesregierungen, Ministerien und gezielt einzelne Abgeordnete. Ziel ist es dabei, die besondere Eignung und Bedeutung gerade des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren. Erste hoffnungsvolle Rückmeldungen bestärken uns sowohl inhaltlich als auch was den gewählten Zeitpunkt der Kontaktaufnahme betrifft.

Eines ist ganz wichtig, noch müssen wir uns in Geduld üben – einer Eigenschaft, die wir auch beim Golfspiel immer wieder benötigen. Keiner weiß derzeit, wie genau eine schrittweise Rückkehr zur Normalität aussehen wird. Noch dürfen wir keine zu großen Erwartungen haben, denn die könnten auch einen jähen Absturz bedeuten – auch das ist wie beim Golfspiel.

Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Solidarität und Ihr Engagement für Ihre Anlagen und für den Golfsport in diesen Tagen bedanken. Auch wir haben viele Zusendungen von Golfclubs und auch von Golfspielern erhalten, die uns darin bestärken, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Hoffen wir, dass eine rückläufige Entwicklung der Corona-Zahlen den maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluss an die Ostertage die Möglichkeit gibt, mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19. April 2020 beginnen zu können.

Das Frühjahr und die Ostertage 2020 werden uns wohl immer in Erinnerung bleiben – als eine Zeit des gesellschaftlichen Ausnahmezustands, als einen golffreien Zeitraum, aber auch als eine Zeit einer bisher nicht gekannten Solidarität. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien dennoch oder auch gerade deswegen hoffnungsfrohe Ostern.

Ihr
Claus M. Kobold
Präsident Deutscher Golf Verband

09.04.2020: Golfverband NRW, Schreiben an die NRW-Landesregierung