09.04.2020: Golfverband NRW, Schreiben an die NRW-Landesregierung

Kontrollierte Ausübung von „Individualsport im Freien“ auf Sportstätten – Bitte um teilweise Öffnung aller Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen auf Basis der Corona-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das in der Anlage beigefügte Schreiben an unsere NRW Landesregierung haben wir am 08.04.2020 versendet. In Absprache mit dem DGV und den Landesgolfverbänden glauben wir, dass der Zeitpunkt, dieses Schreiben auf den Weg zu bringen, nun richtig gewählt ist.

Wir wünschen Ihnen, trotz Corona,  ein schönes Osterfest !
Bleiben Sie gesund !

Mit den besten Grüßen aus Krefeld
GOLFVERBAND NORDRHEIN WESTFALEN e.V.
André Pastoors
Geschäftsführer

GVNRW Schreiben STK 08 04 2020