30.4.2020: DGV Bulletin 18/2020

Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch, 6. Mai vertagt.


Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland
(Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Stand 4.5.2020, 00:00 Uhr)

Hier darf bereits wieder unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen Golf gespielt werden:
• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Rheinland Pfalz
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein (Das allgemeine Einreiseverbot nach SH zu touristischen Zwecken gilt ausdrücklich nicht (!) für die Ausübung kontaktarmer Sportarten!)
• Thüringen

Hier ist bereits eine Öffnung in Aussicht gestellt:
• Niedersachsen (Outdoor-Sport, wenn 1,5 Meter eingehalten, ab 6. Mai zulassen)

Hier müssen die Golfanlagen bis auf weiteres geschlossen bleiben, weitere Informationen sollen am 6. Mai folgen:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Hamburg
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen

Diese Liste wurde nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, der DGV übernimmt für die Inhalte keine Gewähr. Ihr Inhalt unterliegt eventuell Änderungen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und bei Ihren Landesgolfverbänden, ob und unter welchen Auflagen ein Spielbetrieb in ihrem Bundesland erlaubt sein mag.
Beachten Sie stets, dass die Zulassung des Spielbetriebs unter Auflagen erfolgen oder unter dem Vorbehalt erteilter Ausnahmegenehmigungen vor Ort stehen kann.


Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch kommender Woche, 6. Mai vertagt.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, die auf das Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin folgte, wurde darüber informiert, dass eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai fällt.

Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Grundlage wird das Konzept der Sportminister der Länder sein, das bereits der Bundesregierung vorliegt. In dieses Konzept sind auch sportartspezifische Leitlinien, wie die des Deutschen Golf Verbandes (DGV) und der dabei mit ihm kooperierenden weiteren Golfverbände eingeflossen.

Der DGV-Vorstand zwar hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung in der Kanzlerinnenrunde, auch Golf noch warten zu lassen, allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, „Stückwerk zu verhindern“. Dafür spricht auch, dass die Sportminister der Länder sich in ihrer Telefonkonferenz bereits am vergangenen Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden hatten.

Vor diesem Hintergrund wird darauf zu achten sein, ob beispielsweise die Erklärung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Sport im Freien ab den 4. Mai zulassen zu wollen, noch Bestand haben wird, gleiches gilt für den sächsischen Innenminister, der noch gestern erklärte, Vereinssport im Freien ab kommender Woche wieder zuzulassen.

Dies illustriert erneut, dass die wirklich endgültige Entscheidung letztlich Ländersache ist. Informieren Sie sich deshalb, ungeachtet des heute unbefriedigenden Ausgangs der Beratungen, auf der Internetseite Ihrer Landesregierung, ob es weiterführende Entscheidungen in den nächsten Tagen gibt. Im Anhang finden Sie zudem eine Liste mit dem Überblick über den zugelassenen Spielbetrieb nach Bundesländern, die auch am Wochenende regelmäßig aktualisiert wird.

 


Dies ist ein Auszug aus dem Bulletin 18/2020 des DGV