Golfclub Ravensberger Land
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Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 02.05.2020 um 17:00 Uhr
/in Verbände/von HWFolgende Stellungnahme ist auf den Seiten des Landesgolfverbandes NRW zu lesen:
Liebe Mitglieder,
am 30. April haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich nicht mit dem Thema Lockerung der Verbote für den Breiten- und Freizeitsport befasst. Die von uns allen erhoffte Öffnung der Golfanlagen blieb aus. Das Thema wurde auf den 6. Mai vertagt. Wir als Golfverband NRW sind enttäuscht.
Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des Golfverbandes auf Landesebene müssen wir leider feststellen, dass Lockerungen des Amateur- und Breitensports im allgemeinen sowie die Freiluftsportarten im Besonderen von der Politik im Bund und in NRW zurückgestellt werden.
Unsere Geschäftsstelle haben seitdem zahlreiche emails erreicht, in denen wir zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufgefordert werden. Dazu ist folgendes klarzustellen:
Das Präsidium hat sich in den letzten Wochen mehrfach mit der Frage befasst, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für uns als Verband bestehen, gegen die Schließung der Golfanlagen vorzugehen. Nach Auffassung des Präsidiums hätte ein durch den Golfverband NRW angestrengtes gerichtliches Verfahren schon deswegen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da der Golfverband NRW nicht Betreiber einer Golfanlage und damit nicht unmittelbar von dem Verbot Betroffener ist. Die bloß mittelbare Betroffenheit über unsere Mitglieder und Aktiven reicht nicht aus.
Soweit wir auf ein von dem Bayerischen Golfverband angestrengtes Verfahren hingewiesen werden, ist nach unseren Informationen, der Bayerische Golfverband nicht Antragssteller dieses Verfahrens, sondern vielmehr eine Betreibergesellschaft, die das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Kosten führt.
Nach unserer Kenntnis ist vor den zuständigen Gerichten in NRW bereits ein von verschiedenen Personen angestrengtes sog. Eilverfahren anhängig. Ein weiteres Verfahren wird nach unseren Informationen aktuell vorbereitet. Wir hoffen auf eine zeitnahe Klärung der offenen Rechtsfragen durch die Gerichte. Der Golfverband NRW ist grundsätzlich bereit, derartige Verfahren, soweit sie im Interesse unserer Mitglieder liegen, angemessen zu unterstützen.
Bei aller nachvollziehbaren Enttäuschung und Frustration über die Schließungen der Golfanlagen und die Entscheidungen der Politik, auf die wir als Golfverband leider keinen Einfluss haben, möchten wir Sie darum bitten, die Grundregeln des menschlichen Anstands und des Umgangs, insbesondere gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle zu wahren. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall. Vielen Dank.
Bleiben Sie gesund!
Das Präsidium
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie
/in Verbände/von HWZulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie (anknüpfend an Festlegung des R&A), übersetzt und veröffentlicht durch den Deutschen Golf Verband (gilt bis auf Widerruf)
GV NRW 14.4.2020: Weiteres Vorgehen mit Verbandswettspielen 2020
/in Verbände/von HWBis einschl. 30. Mai 2020 werden keine NRW-Wettspiele (Liga und Einzelwettspiele) durchgeführt.
Hier das Schreiben des GVNRW: