Verbände

DGV-Information: Claus M. Kobold zur Wiedereröffnung

Deutschland darf wieder Golfspielen. Mit der bundesweiten Öffnung der Golfanlagen wendet sich DGV-Präsident Claus M. Kobold an die Golferinnen und Golfer.

Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,

es ist vollbracht! Deutschland darf wieder Golf spielen. Die Zeit des Darbens ist, spätestens am Montag, endlich vorbei. Es war eine äußerst harte Zeit und es liegt nun an uns allen, dass sie so schnell nicht wiederkommt. Wir, die Clubverantwortlichen, der Dachverband, die Landesgolfverbände und viele Golferinnen und Golfer haben gemeinsam erfolgreich dafür gekämpft. Lassen Sie uns jetzt zusammen in eine verkürzte Saison starten, die wir mit Disziplin und sorgfältiger Einhaltung aller Vorgaben der Behörden zu einem Golffest machen.  Die Lust auf Golf, die Freude am Sport unter freiem Himmel ist so groß wie noch nie. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Golfsport als kontaktlose Freiluftsportart bietet. Motivieren Sie Freunde und Bekannte, gerade jetzt den Golfsport kennenzulernen, in einer Zeit, in der viele andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung noch unter Corona-Restriktionen leiden.

Als Präsident des Deutschen Golf Verbandes bin ich glücklich über die Öffnung unserer Anlagen, möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, um ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Virus noch lange nicht besiegt ist. Die Gefahr eines Wiederaufflammens der Pandemie ist groß. Auch Golfer sind nicht immun. Der DGV hat gemeinsam mit den zuständigen offiziellen Stellen Richtlinien für den Betrieb von Golfanlagen in Coronazeiten herausgegeben, die von den Ordnungsbehörden eng überwacht werden. Deswegen möchte ich Sie alle an dieser Stelle bitten, solidarisch zu sein und Vorgaben Ihres Clubs akribisch einzuhalten, sonst sind die Golfanlagen auch ganz schnell wieder geschlossen.

Liebe Golffreundinnen und Golffreunde, genug der Mahnungen, lassen Sie uns das erste Golfwochenende gemeinsam genießen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel.

Ihr Claus M. Kobold

– Präsident Deutscher Golfverband –

Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 02.05.2020 um 17:00 Uhr

Folgende Stellungnahme ist auf den Seiten des Landesgolfverbandes NRW zu lesen:


Liebe Mitglieder,

am 30. April haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich nicht mit dem Thema Lockerung der Verbote für den Breiten- und Freizeitsport befasst. Die von uns allen erhoffte Öffnung der Golfanlagen blieb aus. Das Thema wurde auf den 6. Mai vertagt. Wir als Golfverband NRW sind enttäuscht.

Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des Golfverbandes auf Landesebene müssen wir leider feststellen, dass Lockerungen des Amateur- und Breitensports im allgemeinen sowie die Freiluftsportarten im Besonderen von der Politik im Bund und in NRW zurückgestellt werden.

Unsere Geschäftsstelle haben seitdem zahlreiche emails erreicht, in denen wir zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufgefordert werden. Dazu ist folgendes klarzustellen:

Das Präsidium hat sich in den letzten Wochen mehrfach mit der Frage befasst, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für uns als Verband bestehen, gegen die Schließung der Golfanlagen vorzugehen. Nach Auffassung des Präsidiums hätte ein durch den Golfverband NRW angestrengtes gerichtliches Verfahren schon deswegen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da der Golfverband NRW nicht Betreiber einer Golfanlage und damit nicht unmittelbar von dem Verbot Betroffener ist. Die bloß mittelbare Betroffenheit über unsere Mitglieder und Aktiven reicht nicht aus.

Soweit wir auf ein von dem Bayerischen Golfverband angestrengtes Verfahren hingewiesen werden, ist nach unseren Informationen, der Bayerische Golfverband nicht Antragssteller dieses Verfahrens, sondern vielmehr eine Betreibergesellschaft, die das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Kosten führt.

Nach unserer Kenntnis ist vor den zuständigen Gerichten in NRW bereits ein von verschiedenen Personen angestrengtes sog. Eilverfahren anhängig. Ein weiteres Verfahren wird nach unseren Informationen aktuell vorbereitet. Wir hoffen auf eine zeitnahe Klärung der offenen Rechtsfragen durch die Gerichte. Der Golfverband NRW ist grundsätzlich bereit, derartige Verfahren, soweit sie im Interesse unserer Mitglieder liegen, angemessen zu unterstützen.

Bei aller nachvollziehbaren Enttäuschung und Frustration über die Schließungen der Golfanlagen und die Entscheidungen der Politik, auf die wir als Golfverband leider keinen Einfluss haben, möchten wir Sie darum bitten, die Grundregeln des menschlichen Anstands und des Umgangs, insbesondere gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle zu wahren. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Das Präsidium


Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie

Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie (anknüpfend an Festlegung des R&A), übersetzt und veröffentlicht durch den Deutschen Golf Verband (gilt bis auf Widerruf)